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Fördermöglichkeiten

Förderung nach SGB II und SGB III durch die Arbeitsagentur
Unser Fernstudium ist von der Arbeitsagentur (Münster) für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie, eine Förderung des gesamten Kurses durch die Bundesagentur für Arbeit (gemäß SGB II und SGB III) erhalten. Bei Interesse wenden Sie sich direkt an Ihre Arbeitsagentur vor Ort oder kontaktieren Sie uns!

Bildungsscheck
Das Land NRW bezuschusst unseren Fernstudiengang für Teilnehmer aus dem Bundesland mit bis zu 500 € durch einen Bildungsscheck. Nutzen Sie diese Chance! Weitere Infos direkt bei
complus oder unter www.bildungsscheck.nrw.de.



Tipp
Die Aufwendungen für Ihre Teilnahme an unserem Studium können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Fordern Sie hier unseren Studienführer an!